18. Februar 2019

Bestenfalls ein Etappensieg

„kw“-Stellen sollen verlängert werden

Als Konsequenz der Flüchtlingsproblematik wurden 50 „kw“-Stellen im Bayerischen Justizvollzug geschaffen. Die Abkürzung „kw“ steht für künftig wegfallend. Insgesamt 40 Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst sowie 10 Stellen bei den Fachdiensten (Sozialarbeiter, Psychologen) sind von diesem Wegfallvermerk betroffen.

Im Doppelhaushalt 2019/2020 plant die Staatsregierung eine Verlängerung der „kw“-Vermerke bis August 2021. Der JVB fordert, die Haushaltsvermerke im Stellenplan zu streichen und die betroffenen Stellen dauerhaft zu übernehmen. Eine Verlängerung greift die Forderung nur teilweise auf. Dennoch ist es eine gute Nachricht für die Justizvollzugsanstalten, in denen das Personal dringend benötigt wird. (Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.)

Zeitlich befristete Personalaufstockungen sind immer mit Qualitätseinbußen verbunden. Das zeigen die Erfahrungen beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Qualitätseinbußen im Justizvollzug gefährden die Sicherheit – und zwar nicht nur kurzfristig innerhalb der Justizvollzugsanstalten, sondern langfristig auch den Schutz der Allgemeinheit außerhalb der Gefängnisse.