Besoldungstabellen

 

Beamte

Besoldungstabelle 2022/2023 Bayern (PDF)
gemäß Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom 23. Juni 2022, gültig ab 1. Dezember 2022
gemäß Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts-und familienbezogener Besoldungsbestandteile (Drs. 18/26145), gültig ab 1. Januar 2023
gemäß Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Dezember 2022, gültig ab 1. Januar 2023

 

Information:

Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, je Stunde (§ 11 BayZulV) beträgt

an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12:00 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember nach 12:00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen - 3,84 Euro statt 3,74 Euro

an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr - 0,76 Euro / 0,95 Euro statt 0,74 Euro / 0,92 Euro