Zum Stichtag 1. Februar 2022 wurden erneut alle Justizvollzugsbediensteten in Bayern über ihren Impf- oder Serostatus befragt. Auf JVB Nachfrage teilte das Justizministerium mit, dass 88,3% über einen Immunitätsnachweis verfügen. Eine erste Impf- oder Serostatus-Erhebung des Justizministeriums am 15. Oktober 2021 ergab 81,4%.
In der Abfrage zum 1. Februar 2022 wurde die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (Einfachimpfung mit Johnson & Johnson reicht nicht mehr für Impfnachweis; Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 3 Monate) bereits berücksichtigt. Zusätzlich konnte die Justizvollzugsakademie in die Erhebung einbezogen werden (das war im Oktober 2021 aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage nicht möglich); ebenso hat sich bei der zweiten Erhebung die Gesamtzahl der Justizvollzugsbediensteten durch Personalwechsel / Neueinstellungen erhöht.