16. September 2026

Amtsangemessene Alimentation

Ablehnende Widerspruchsbescheide: Klagefrist beachten

In Bayern werden derzeit nach und nach Widerspruchsbescheide zur amtsangemessenen Alimentation zugestellt. Wer einen ablehnenden Bescheid erhält und seine Ansprüche weiterverfolgen möchte, muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben. Maßgeblich sind die Frist und die Rechtsbehelfsbelehrung im jeweiligen Bescheid.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, mit der neue Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Besoldung aufgestellt wurden. In Bayern haben daraufhin rund 63.000 Beamte Widerspruch eingelegt.

 

Popularklage wahrt keine persönlichen Ansprüche

Der Bayerische Beamtenbund wird die maßgeblichen Fragen mit einer Popularklage klären lassen. Diese kann zu einer grundsätzlichen Entscheidung beitragen, ersetzt aber nicht die Klage gegen den eigenen Widerspruchsbescheid. Wer die Klagefrist verstreichen lässt, riskiert, seine Ansprüche endgültig zu verlieren.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht kann ohne Rechtsanwalt erhoben werden. Nach Angaben des BBB fällt zunächst ein Gerichtskostenvorschuss von rund 500 Euro an. Eine individuelle Rechtsschutzgewährung durch die Verbände ist wegen der großen Zahl der Verfahren nicht möglich.

Wer könnte betroffen sein?

Nach ersten Berechnungen des BBB könnte das verfassungsrechtlich erforderliche Mindestniveau bis zur Besoldungsgruppe A 6 unterschritten sein.

Offen ist außerdem, ob das in Bayern berücksichtigte fiktive Partnereinkommen verfassungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird ein Einkommen des Ehepartners angenommen, unabhängig davon, ob dieses tatsächlich erzielt wird. Sollte diese Regelung unzulässig sein, könnten nach Einschätzung des BBB Besoldungsgruppen bis A 11 unmittelbar betroffen sein. Über das Abstandsgebot wären auch Auswirkungen auf höhere Besoldungsgruppen möglich.

Was ist jetzt zu tun?

Wer einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhält, sollte das Zustellungsdatum festhalten, die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen und innerhalb der dort genannten Frist über eine Klage entscheiden.

Für Ansprüche aus dem Jahr 2026 kann nach Angaben des BBB noch bis zum 31. Dezember 2026 Widerspruch eingelegt werden.

Musterschreiben für die Klage