25. April 2017

Besoldungsanpassung 2017/2018

BBB: Kabinett beschließt mind. 75 Euro für alle

Verwerfungen aufgrund des Tarifergebnisses werden im Beamtenbereich korrigiert! Der Ministerrat hat in der heutigen Kabinettssitzung dem aktualisierten Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 zugestimmt. Darin wird nun auf die Begrenzung des Mindestbetrags von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu 3.200 Euro (sog. Grenzbetrag) verzichtet. Damit werden die Verwerfungen, die sich aufgrund des Tarifabschlusses ergeben, im Beamtenbereich korrigiert.

Der Bayerische Beamtenbund hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Beseitigung dieser Unregelmäßigkeiten gefordert. Den vollen Mindestbetrag sollten nur Beschäftigte mit einem Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro erhalten. Die Folge wäre gewesen, dass in einigen Bereichen (verschiedene Stufen der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12) die Anpassung unter 75 Euro betragen hätte.

Wesentliche Eckpunkte der Einkommensrunde 2017:

Quelle: Bayerischer Beamtenbund e.V.