Der Wegfall des Solidaritätszuschlags (Soli) ab dem 01.01.2021 konnte bei den Bezügen im Monat Januar 2021 noch nicht berücksichtigt werden. Aus technischen Gründen kann das Landesamt für Finanzen die Soli-Abschaffung erst im Abrechnungsmonat Februar umsetzen. Auf der nächsten Bezügemitteilung erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage der neuen steuerlichen Regelungen ab 2021.
Durch die Rückführung entfällt für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler der Soli vollständig; für weitere rund 6,5 % der bisher Zahlenden entfällt der Zuschlag in Teilen.
Informationen zur Abschaffung des Soli-Zuschlags und zum Steuerersparnis für das Jahr 2021:
FAQ Bundesfinanzministerium (externer Link)
Soli-Rechner (externer Link)