05. Januar 2021

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Berücksichtigung ab Bezügeabrechnung Februar

Der Wegfall des Solidaritätszuschlags (Soli) ab dem 01.01.2021 konnte bei den Bezügen im Monat Januar 2021 noch nicht berücksichtigt werden. Aus technischen Gründen kann das Landesamt für Finanzen die Soli-Abschaffung erst im Abrechnungsmonat Februar umsetzen. Auf der nächsten Bezügemitteilung erfolgt eine Nachberechnung auf Grundlage der neuen steuerlichen Regelungen ab 2021.

Durch die Rückführung entfällt für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler der Soli vollständig; für weitere rund 6,5 % der bisher Zahlenden entfällt der Zuschlag in Teilen.

Informationen zur Abschaffung des Soli-Zuschlags und zum Steuerersparnis für das Jahr 2021:

FAQ Bundesfinanzministerium (externer Link)

Soli-Rechner (externer Link)