20. Dezember 2017

Einkommensrunde 2017

Besoldungserhöhung um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018

Zum 1. Januar 2018 erfolgt in Höhe von 2,35 Prozent die zweite Stufe der Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Versorgungsberechtigte und Richterinnen und Richter des Freistaates Bayern sowie der Kommunen.

Mitte Februar 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien in Potsdam für den Arbeitnehmerbereich der Länder über den neuen Tarifvertrag geeinigt. Unmittelbar im Anschluss hat Bayern als erstes Bundesland eine wirkungsgleiche Anpassung für die Beamtinnen und Beamten in Bayern zugesagt. "Wir wollen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im öffentlichen Dienst", betonte damals Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder, MdL, in diesem Zusammenhang.

Wesentliche Eckpunkte der Einkommensrunde 2017:

- Lineare Anpassung rückwirkend ab 1. Januar 2017 um 2,0 v.H., mindestens um 75 € für Beamtinnen und Beamte, Versorgungsberechtigte sowie Richterinnen und Richter.

- Lineare Anpassung ab 1. Januar 2018 um 2,35 v.H. für Beamtinnen und Beamte, Versorgungsberechtigte sowie Richteinnen und Richter.

- Aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter erhalten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro (Anwärterinnen und Anwärter: 150 Euro; Stichtag: 01.01.2017).

- Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2017 und ab 1. Januar 2018 jeweils einen monatlichen Betrag in Höhe von 35 €.

- Erhöhung des Erholungsurlaubs für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst von 28 auf 29 Tage (ab dem Jahr 2017).

 

Besoldungstabelle 2018

 

(Quelle: Bayerischer Beamtenbund)

 

Ihr JVB-Redaktionsteam