Bayerns Gerichte und Staatsanwaltschaften haben seit April 2022 eine neue Dienstvereinbarung für Telearbeit und Mobiles Arbeiten. Der Abschluss bedeutet für die allgemeine Justiz ein gutes Stück Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeit.
Grundsätzlich sind Homeoffice-fähige Arbeitsplätze/Dienstposten im Justizvollzugsdienst naturgemäß weniger als bei der allgemeinen Justiz. Dennoch ist der JVB der Ansicht, dass genau die Dienstvereinbarung der allgemeinen Justiz eine Blaupause für den Vollzug sein kann. Im Hauptpersonalrat wurde bereits der Entwurf einer neuen Dienstvereinbarung im Justizvollzug diskutiert. Wird dieser Entwurf so angenommen, wird es im Justizvollzug – im Vergleich zur bisherigen Dienstvereinbarung – wesentliche Verbesserungen geben.
Lesen Sie in der nächsten JVB-Presse einen Beitrag mit Kommentar zum Thema Homeoffice in Bayerns Justizvollzug.