Das Testkonzept für Justizvollzugsbedienstete in Bayern wird aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 16. März 2021 erweitert.
Demnach erhalten Justizvollzugsbedienstete für den Weg zu den Testzentren bzw. zur Apotheke und für die Durchführung eines Corona-Schnelltests Dienstbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 UrlMV. Seit 11. März 2021 wird bei staatlichen Testeinrichtungen und bei Apotheken einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest angeboten.
Ebenso sollen über das Gesundheitsressort Testkits (Selbsttests) zentral beschafft werden, um den in Präsenz beschäftigten Bediensteten auf Wunsch einmal pro Woche kostenlos ein Selbsttest zur Durchführung in der Dienststelle zu ermöglichen.
Unverändert bleibt es beim bestehenden Testangebot für Justizvollzugsbedienstete (Drei-Säulen-Konzept für Schnelltests Mitte Januar 2021 – siehe JVB-Presse Ausgabe 1/2021, Seite 10/11).
Sobald detaillierte Informationen zu den Selbsttests bekannt werden, informieren wir Sie in den JVB Medien.