25. März 2019

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Erhöhung des Nachtdienst DuZ in Sicht

Eine weitere Anhebung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) von 4,50 Euro auf 5 Euro pro Stunde Nachtdienst rückt in greifbare Nähe. Die Zulage soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhöht werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers.

Hiervon profitieren unsere bayerischen Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten. Eine Erhöhung des Nachtdienst DuZ auf 5 Euro ist aber nicht nur ein finanzieller Ausgleich für diesen oftmals schwierigen und kräfteraubenden Dienst. Es ist vor allem eine echte Wertschätzung der Politik für die Beamten im Schichtdienst.

Die Erhöhung geht aus Änderungsanträgen zum aktuellen Doppelhaushalt 2019/2020 der beiden Regierungsfraktionen hervor. In den vergangenen zwei Jahren erfolgten bereits stufenweise Erhöhungen von 2,67 Euro auf 4,00 Euro sowie auf 4,50 Euro.

Was sagt die Bayerische Zulagenverordnung - wer bekommt die Zulage DuZ?