Durch eine Änderung des BayStVollzG und des BayUVollzG soll die Gefangenentelefonie (inkl. Videotelefonie) gesetzlich neu geregelt werden. Der JVB hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Auswirkungen für die Kolleginnen und Kollegen im Blick.
Die dauerhafte Ausweitung der (Video-)Telefonie bringt vor allem größeren Überwachungs- und Verwaltungsaufwand mit sich. Die praktische Umsetzung könnte zum personalintensiven Zeitfresser im täglichen Dienstbetrieb werden.
Lesen Sie in der nächsten JVB-Presse einen Beitrag zum Thema Gefangenentelefonie.