02. Mai 2017

Entwurf zur Änderung der Urlaubsverordnung

Ein Tag mehr Urlaub für Anwärterinnen und Anwärter!

Ein Verordnungsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sieht vor, die Urlaubsdauer für Beamtinnen und Beamte in Ausbildung von bisher 28 auf 29 Tage zu erhöhen. Die Änderung der Urlaubsverordnung (UrlV) soll Rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Bayern übernimmt den Tarifvertrag zeit- und inhaltsgleich!

Finanzminister Dr. Markus Söder kündigte bereits im Februar 2017 an, das Ergebnis des Tarifabschlusses hinsichtlich Zeitpunkt und Wirkung eins zu eins auf die Beamten zu übertragen. Die Gewerkschaft Justizvollzug Bayern (JVB) begrüßt die zeitnahe Umsetzung für unsere Anwärterinnen und Anwärter. Die Tarifübertragung in der Urlaubsverordnung (UrlV) ist ein weiteres klares Signal für die Beamten in Bayern.

Für Anwärterinnen und Anwärter im bayerischen Justizvollzugsdienst, die während des Vorbereitungsdienstes Schichtdienst leisten, kann der Urlaubsanspruch im zweiten Jahr der Ausbildung um nochmals einen Tag auf dann 30 Tage erhöht werden.

Bericht: JVB Redaktionsteam