
Bei der dbb-Regionalkonferenz am 17. September 2025 in Nürnberg wurde deutlich: Für die Kolleginnen und Kollegen im bayerischen Justizvollzug steht viel auf dem Spiel. Hohe psychische und körperliche Belastungen im Dienst, zunehmende Gefahrenlagen und anhaltender Personalmangel erfordern einen verlässlichen Inflationsausgleich und ein Plus bei den Einkommen.
Im Mittelpunkt der Regionalkonferenz stand die Vorbereitung auf die Tarifverhandlungen im Winter 2025/2026. Nur wenn alle Berufs- und Statusgruppen geschlossen auftreten, können die berechtigten Forderungen erfolgreich durchgesetzt werden.
Zeitplan der Verhandlungen im TV-L
Was ist der TV-L?
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt die Bezahlung für Beschäftigte der Bundesländer – mit Ausnahme von Hessen. Der TV-L gilt direkt für Gewerkschaftsmitglieder (dbb oder ver.di), meist aber auch für alle anderen Beschäftigten, weil ihre Arbeitsverträge darauf verweisen. Insgesamt betrifft er rund 3,5 Millionen Menschen. Das Ergebnis der Verhandlungen soll später auch auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger übertragen werden. Das entscheidet aber nicht der Tarifvertrag selbst, sondern jeweils der Landtag per Gesetz. Für Bund und Kommunen gilt ein anderer Vertrag: der TVöD.
Weitere Infos und Erklärvideo (externer Link: www.dbb.de)