19. Januar 2022

Entlastung für Justizvollzug?

Entkriminalisierung von Schwarzfahren muss gut durchdacht sein

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann plant eine Änderung des § 265a Strafgesetzbuch. Schwarzfahren soll als Straftatbestand gestrichen werden. Das bedeutet: Wer ohne gültigen Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, soll künftig nicht mehr mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft, sondern mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bisher führen nichtbezahlte Geldstrafen wegen Beförderungserschleichung zu Ersatzfreiheitsstrafen.

Für den JVB steht eine spürbare Arbeitsentlastung für die Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle. Kurze Aufenthalte von Gefangenen in einer JVA – wie bei Ersatzfreiheitsstrafen – stellen einen hohen Arbeitsaufwand dar. Jede so vermiedene Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet geringere Hafttage und weniger Bürokratie. Die Gesetzesänderung darf aber am Ende nicht zu mehr Erzwingungshaft führen. Wenn nichtbezahlte Bußgelder in Folge von Ordnungswidrigkeiten zu mehr Zivilhaft führen, wird das Ziel der Haftvermeidung verfehlt. Eine weitere Folge: Die Verbüßung einer Erzwingungshaft ändert nichts am Bußgeld.