10. September 2019

Abschiebungshaft

Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Hof

Der Neubau einer Einrichtung für Abschiebungsgefangene im oberfränkischen Hof läuft mit Hochdruck. Der Bayerische Landtag hat die Haushaltmittel bereits vor der Sommerpause freigegeben. Demnach soll der Baustart für das über 80 Millionen Euro teure Projekt noch dieses Jahr anlaufen.

Spätestens Mitte 2021 soll die Einrichtung, die auf dem benachbarten Gelände der JVA (ehemalige Straßenmeisterei) entstehen soll, ans Netz gehen. Der Neubau bietet in 92 Einzelhafträumen, 18 Gemeinschaftshafträumen und vier behindertengerechten Hafträumen insgesamt Platz für 150 Abschiebungsgefangene. Auf einer Fläche von 1,4 Hektar und einer Nutzfläche von 5600 Quadratmetern sollen ebenso Arbeitsplätze für das Personal entstehen. Der stellvertretende CSU-Fraktionschef und Hofer Landtagsabgeordnete, Alexander König, forderte eine zeitnahe Umsetzung auch hinsichtlich des geplanten Verwaltungsgebäudes.

Die JVB Landesleitung freut sich für die Kolleginnen und Kollegen - angesichts langer Versetzungslisten - auf die Möglichkeit von heimatnahen Versetzungen nach Oberfranken.

 

Hintergrund:

Abschiebungshaft wird in Amtshilfe für das Innenministerium in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Das Justizministerium stellt Personal, Infrastruktur und Erfahrung zur Verfügung. Sprich das gesamte Know-how. Gemeinsam mit dem Justizministerium setzt sich die JVB Landesleitung auch für mehr Personalstellen in diesem besonders herausfordernden und arbeitsintensiven Bereich ein. Bayern hat aktuell zwei Einrichtungen für Abschiebungshaft: Eichstätt und Erding. Weitere Einrichtungen sind in Hof und Passau geplant.

Der Bayerische Justizvollzug setzt sämtliche Haftbedingungen gemäß den europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konsequent um. So unterscheidet sich der Vollzug der Abschiebungshaft vom „normalen“ Strafvollzug teilweise gravierend.