27. Mai 2020

Corona-Virus

Freiwillige Testungsmöglichkeiten für Bedienstete

In ausgewählten Bereichen der kritischen Infrastruktur im öffentlichen Dienst können (verdachtsunabhängige) Reihentestungen durchgeführt werden. Vom Ausbau der Testkapazitäten sind auch Justizvollzugsbedienstete betroffen. Dies beschloss der Ministerrat.

Das Justizministerium teilte mit, dass die Tests vorerst in Kreisen mit besonders hoher 7-Tage-Inzidenzrate erfolgen sollen. Den Bediensteten wird innerhalb von drei Monaten eine verdachtsunabhängige Testung auf das Corona-Virus – auf freiwilliger Basis – ermöglicht. Zwar wird die Probenentnahme durch die Justizvollzugsanstalten organisiert; im Hinblick auf die hohe Belastung des medizinischen und pflegerischen Dienstes der Justizvollzugsanstalten jedoch nicht in der Dienststelle, sondern durch externe Ärzte und Labore durchgeführt. Die für die Probenentnahme erforderliche Zeit ist als Dienstzeit zu buchen, so das JM. Die in Frage kommenden JVAen wurden schriftlich benachrichtigt.

Die (verdachtsunabhängigen) Reihentestungen sind unabhängig von Testungen bei Fällen mit Symptomen zu betrachten.

 

Pressemitteilung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) vom 27. Mai 2020 (externer Link)

BBB: Öffentlicher Dienst bleibt handlungsbereit!

„Das gibt den Beschäftigten ein Gefühl der Sicherheit und stärkt die Einsatzbereitschaft!“, so BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall zur gestrigen Ankündigung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, die SARS-CoV-2-Testungen massiv ausweiten zu wollen.

„Dass bei Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie in den Bereichen der kritischen Infrastruktur, insbesondere bei Justizvollzug, Polizei und im Maßregelvollzug, ein Schwerpunkt gesetzt werden soll, ist ein wichtiger Impuls für den öffentlichen Dienst“, so Nachtigall. „Hier wird die Funktionsfähigkeit gesichert, Vertrauen gestärkt und Vorbehalten entgegengewirkt!“

Ein sinnvoller und kluger Schritt der Staatsregierung, der sowohl bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, wie auch dem öffentlichen Dienst zugutekommt. Der bayerische öffentliche Dienst hat in der bisherigen Krise gezeigt, dass er besonderen Herausforderungen mehr als gewachsen ist. Das Staats- und Verwaltungswesen ist in vollem Umfang handlungsfähig geblieben und hat auch die durch das Pandemiegeschehen notwendigen Zusatzaufgaben in effektiver Weise umgesetzt. Wenn nun die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zunehmend zurückgefahren werden, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen sichergestellt, dass Gefährdungen – sei es für den Einzelnen oder für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung – so gering wie möglich gehalten werden.

Gleichzeitig ist damit auch ein wichtiges Anliegen des BBB erfüllt, der sich für die Belange der Beschäftigten im Sinne des Arbeitsschutzes und der Dienstunfallfürsorge stark gemacht hatte. Infektionen aufgrund der beruflichen Tätigkeit können damit bestmöglich begrenzt und gegebenenfalls als arbeitsbedingt identifiziert werden. Auch die personelle Verstärkung des Gesundheitsdienstes begrüßte Nachtigall in diesem Zusammenhang.