Bei dem Gesetzentwurf steht die Steigerung der Familienfreundlichkeit im Fokus. Es sind zahlreiche Verbesserungen in vorhandenen dienstrechtlichen Vorschriften beabsichtigt. Dabei soll vor allem den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Steigerung der Familienfreundlichkeit wurde im Koalitionsvertrag zwischen CSU und FW vereinbart.
Unter anderem sieht der Entwurf zum „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ die Umsetzung der sogenannten Mütterrente II bei Ruhestandseintritten ab 01.01.2019 auch im Bereich der Beamtenversorgung vor. Somit werden Erziehungszeiten für Geburten vor 1992 noch besser berücksichtigt. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie für Kindererziehungszeiten vor dem Beamtenverhältnis einen Kindererziehungszuschlag für 30 statt 24 Kalendermonate erhalten. Während eines Beamtenverhältnisses werden bei diesem Personenkreis Kindererziehungszeiten mit 15 statt bisher 12 Monaten bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt.
Zudem wird die Höchstbeurlaubungsdauer für die Betreuung minderjähriger Kinder von derzeit 15 auf 17 Jahre erhöht.
Im Bereich der Beihilfe kann für zukünftige Aufwendungen ein Beihilfeantrag anstatt innerhalb eines Jahres bis zum Ablauf von drei Jahren gestellt werden und die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten wird sich von 18.000 € auf 20.000 € erhöhen.
In der Kabinettssitzung vom 30. Juli 2019 hat der Ministerrat den Gesetzentwurf verabschiedet. Die Gesetzesvorlage wird nun an den Bayerischen Landtag übermittelt.