Anpassung von Besoldung und Versorgung 2019, 2020 und 2021
Gesetzentwurf liegt vor!
Der erste Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge wurde heute dem BBB im Rahmen einer frühzeitigen Information zugeleitet. Im Landtag soll er demnächst – nach Anhörung der Ressorts und erneuter Verbandsanhörung – eingebracht werden. Das Tarifergebnis wird damit ZEIT- und VOLUMENGLEICH, aber systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen.
Die Eckpunkte des Entwurfs:
- Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
- Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
- Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 01.01.2020 eine Erhöhung um 100 Euro.
- Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung
- Die Regelung zur Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten wird 1:1 im Beamtenbereich umgesetzt. Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die erforderliche Änderung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.
- Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig
- Weihnachtsgeld bleibt unangetastet (Das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ vor)
- Demnächst: Übertragung der Mütterrente II in das Bayerische Versorgungsrecht. Als einziges Bundesland wird Bayern hier zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten. Die erhöhten Bezüge werden voraussichtlich mit den Juli-Bezügen ausbezahlt (inklusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge).
Quelle: Bayerischer Beamtenbund