02. März 2017

Tarifrunde 2017

Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge liegt vor

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 liegt vor. Der Entwurf sieht auch eine Einmalzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte vor.

Im Wesentlichen sieht das Gesetz folgende Verbesserungen bei der Besoldung vor:

Die Einmalzahlung kann auf Tarifbeschäftigten des Freistaates Bayern nicht übertragen werden. Dies ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Der Freistaat Bayern darf ohne TdL-Beschluss keine übertariflichen Sonderzahlungen in dieser Größenordnung beschließen.