05. August 2020

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Handlungshilfe für lüftungstechnische Maßnahmen

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat anlässlich der aktuellen Situation der Corona-Pandemie eine Handlungshilfe für lüftungstechnische Maßnahmen entwickelt. Diese Handlungshilfe ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS und konkretisiert diesen in Abschnitt 3 Ziff. 3 (Lüftung).

Handlungshilfe BGHM (externer Link)

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard BMAS (externer Link)

 

Ergänzend hierzu hat das bayerische Finanzministerium auf Folgendes hingewiesen:

Laut Robert Koch-Institut (RKI) ist der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung die Tröpfcheninfektion, jedoch gibt es vermehrt Hinweise, dass auch Aerosole einen wichtigen Übertragungsweg darstellen. Studien zu Viren (auch zu SARS-CoV-2) haben gezeigt, dass experimentell erzeugte virenhaltige Bioaerosole bis zu drei Stunden in der Luft nachgewiesen werden können (RKI). Daher sollten die bisher herausgegebenen Hinweise zum Lüften in Zeiten von Corona konkretisiert werden, welche beim Einsatz von Klima-, Lüftungsanlagen und Ventilatoren in Eigenverantwortung zu beachten sind.

 

Erhöhung des Lüftungs-Rhythmus

Aufgrund der vergleichsweise langen Verweildauer der Aerosole in der Luft ist es von größter Bedeutung, so viel Außenluft wie möglich in genutzte Räume zu bringen. Besprechungsräume sollten deshalb vor Beginn durch Öffnung ggf. gegenüberliegender Fenster bzw. quer gelüftet werden. Zudem sollten aufgrund der aktuellen Situation in allen genutzten Büros und Besprechungsräumen möglichst die gegenüberliegenden Fenster dauernd oder zumindest in einem erhöhten Rhythmus, am besten alle 20 Minuten, für einige Minuten, am besten 3 bis 10 Minuten, geöffnet werden (sogenannte Stoßlüftung).

 

Einsatz von Klima- und Lüftungsanlagen

Der Einsatz von Klimaanlagen in ausschließlich einzeln genutzten Büros ist unbedenklich. In Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden (z.B. Büros mit Publikumsverkehr, Büros während Besprechungen oder Besprechungsräume), sollten ganz oder teilweise umluftbetriebene Anlagen lediglich zur Kühlung vor und nach der Nutzung verwendet werden. Die Frischluftzufuhr sollte dann, wie oben dargestellt, manuell sichergestellt werden.

 

Einsatz von Ventilatoren

Der Einsatz von Ventilatoren in ausschließlich einzeln genutzten Büros ist unbedenklich. In Mehrpersonen- und Einzelbüros mit häufigem Publikumsverkehr oder während Besprechungen sollten Ventilatoren nur zur Versorgung mit Frischluft genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein direktes Anblasen unterbleibt. Vielmehr sollte am Fenster ein schwach eingestellter Ventilator aufgestellt und möglichst die Türe einen Spalt offen gehalten werden, um einen konstanten Luftaustausch durch die offenen Fenster zu unterstützen.