02. Juni 2020

Bayerischer Beamtenbund

Informationen für Beschäftigte des Freistaates Bayern

Das öffentliche und private Leben in Deutschland und Bayern wird immer noch stark von den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus beeinflusst. Von Seiten der Behörden werden aber nun Schritt für Schritt Lockerungen beschlossen, die wieder ein Stück Normalität in den Alltag zurückbringen.

Was müssen Beschäftigte des Freistaates Bayern wissen? Die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat dazu werden laufend aktualisiert. (Stand: 29. Mai 2020)

Corona-Virus: Was Beschäftigte des Freistaates Bayern wissen müssen (externer Link)

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten herausgegeben und am 29. Mai 2020 erneut aktualisiert. Der Geltungszeitraum dieser Allgemeinverfügung wurde bis zum 14. Juni 2020 verlängert.

Allgemeinverfügung des StMFH zum Schutz von schwangeren Beschäftigten (externer Link)