05. Juli 2022

3G-Regel im Justizvollzug und Wegfall kostenloser Bürgertests

JVB fordert von Justizminister schnelle Lösung für Justizvollzugsbedienstete

Bayerns Justizvollzugsbedienstete unterliegen weiterhin der 3G-Regel und müssen die Tests nun selbst bezahlen. Der Zugang zu Justizvollzugsanstalten oder Abschiebungshafteinrichtungen ist für ungeimpfte Bedienstete nur mittels Testnachweis möglich. Die kostenlosen Bürgertests wurden bundesweit gestrichen.

Für den JVB ist diese Regelung ein untragbarer Zustand und eine enorme Belastung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Landesvorsitzender Ralf Simon: „Die Bediensteten wurden von den neuen Regeln völlig überfahren und fühlen sich ungerecht behandelt und als Bedienstete zweiter Klasse abgestempelt.“

In einem eiligen Brief an Justizminister Georg Eisenreich fordert der JVB eine schnelle Lösung und eine Ende der Benachteiligung; entweder durch eine Kostenübernahme der einrichtungsbezogenen Testerfordernisse oder durch eine Änderung der 16. BayIfSMV.

 

Hintergrund:

Am 30. Juni 2022 wurde die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bis zum 30. Juli 2022 verlängert; für Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen gelten weiterhin COVID-19 Testnachweise. Zum selben Zeitpunkt verkündete Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach den Wegfall der kostenlosen Bürgertests ab 1. Juli 2022.