15. Januar 2021

Corona Antigen-Schnelltests

Keine Zusatzbelastung für Krankenpflegepersonal und Ärzte

Das Drei-Säulen-Konzept für Antigen-Schnelltests sieht die Durchführung und Auswertung der Tests durch externe Honorarkräfte vor. Mit Blick auf die angespannte Personalsituation (siehe aktuelle JVB Haushaltseingabe) ist die Einbeziehung des ärztlichen und pflegerischen Dienstes ausgeschlossen.

Die Anforderungen an Krankenpflegepersonal und Ärzte im bayerischen Justizvollzug sind von Haus aus hoch. Hinzu kommt die Bewältigung des Corona-Virus. Mit weiteren Zusatzaufgaben würde man die Belastungsgrenze weit übersteigen. Der JVB fordert seit Längerem einen deutlichen Personalzuwachs im medizinischen Bereich!

 

Hintergrund

Gemäß einem Beschluss des Ministerrats sollen sogenannte Antigen-Schnelltests als Teil der Teststrategie der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt werden. Das Personal im Justizvollzug ist darin ausdrücklich genannt. Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde das Konzept abgestimmt und freigegeben. Ab Mitte Januar sollen Testungen durch die Justizvollzugseinrichtungen organisiert werden. Bei dem Drei-Säulen-Konzept handelt sich um einen Pilotversuch für die Dauer von sechs Monaten. Das Justizministerium weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Antigen-Schnelltests weder die erforderlichen AHAL-Maßnahmen noch einen PCR-Test ersetzen können.