16. März 2021

Tarif (§ 47 TV-L)

Kostenlose Beratung für JVB-Mitglieder

Derzeit häufen sich die Anfragen von Tarifbeschäftigten zur Übergangszahlung des § 47 TV-L. Denn jeder Tarifbeschäftigte muss am Ende selbst entscheiden, welcher Weg in den Ruhestand für seine persönliche (finanzielle) Situation der Beste ist. Aufgrund des kleinen Personenkreises ist selbst den Rentenberatungsstellen diese Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands oftmals unbekannt.

Als Berufsverband stehen wir unseren Mitgliedern bei dieser Entscheidung unterstützend zur Seite. Der JVB bietet für seine Mitglieder eine einmalige kostenlose Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Die Vermittlung erfolgt durch den JVB Tarifvertreter Klaus Zacher.

Kontakt per E-Mail: tarif(at)jvb-bayern.de

Alle Leistungen werden vom Verband übernommen; für JVB-Mitglieder entstehen keine Kosten.

Eine individuelle Beratung und Kalkulation ist das A und O bei einem früheren Renteneintrittsalter.