25. Januar 2022

Nachwuchsbeamte

Krankenversicherung: Keine Ablehnung aufgrund Vorerkrankungen

Bei der Berufung in ein Beamtenverhältnis steht auch die Entscheidung des künftigen Krankenfürsorgesystems an. Dies sollte individuell und sorgfältig geprüft werden, da man dadurch langfristig und häufig lebenslang gebunden ist. Die Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherung garantieren jeder Beamtin und jedem Beamten und ihren Familien eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ohne Leistungsausschlüsse.

Soweit erforderlich sind zwar begrenzte Risikozuschläge in Kauf zu nehmen. Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes aufgrund von Vorerkrankungen ist – bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen, die sich an den Öffnungsaktionen für Beamte beteiligen – jedoch ausgeschlossen. Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung ermöglicht eine Absicherung der Risiken in Krankheits- und Pflegefällen auf hohem Niveau. Die Öffnungsaktionen gelten für Beihilfeergänzungstarife allerdings nicht.

Durch die Öffnungsaktion hat jeder Berufsanfänger (bei Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdient bzw. bei der erstmaligen Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe) Zugang zu diesen besonderen Bedingungen.

Nähere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/private-krankenversicherung.html sowie zur Öffnungsaktionen des PKV-Verbandes unter www.pkv.de.