26. November 2019

Revision erfolgreich

„Limburger Urteil“ – Bundesgerichtshof spricht Kollegen frei

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sprach heute zwei Justizvollzugsbedienstete aus Rheinland-Pfalz frei, die im Juni 2018 durch das LG Limburg wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurden. Das Urteil wurde nach der Revision der Angeklagten aufgehoben (Landgericht Limburg – Urteil vom 7. Juni 2018 – Az. 5 KLs 3 Js 11612/16).

Das Landgericht Limburg sah zuvor eine Mitverantwortung an dem Tod einer 21-jährigen Autofahrerin, den ein Gefangener während eines Freigangs als „Geisterfahrer“ (bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei) verursachte. Der einschlägig wegen Verkehrsdelikten vorbestrafte Gefangene wurde für diese Tat wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Den beiden Beamten wurde vom Landgericht eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen, da sie zuvor die Verlegung des Gefangenen in den offenen Vollzug befürworteten.

Am 26.11.2019 verkündete der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, dass die Justizvollzugsbeamten freigesprochen werden (Az. 2 StR 557/18). Die Beamten hätten Entscheidungen im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums getroffen und seien für die Tat des Gefangenen nicht verantwortlich. Der BGH folgte damit der Forderung von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Das „Limburger Urteil“ hatte in der Vergangenheit massive Auswirkungen im Bereich der vollzugsöffnenden Maßnahmen (z.B. Verlegung in den offenen Vollzug) sowie von Vollzugslockerungen.

Bundesgerichtshof spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach Gewährung von Vollzugslockerungen frei. (www.bundesgerichtshof.de - externer Link)