01. Februar 2023

Bayerischer Landespersonalausschuss

LPA verlängert Testgültigkeit

Der Bayerische Landespersonalausschuss hat im Dezember 2022 eine Entscheidung getroffen, die das LPA-Auswahlverfahren flexibler gestaltet. Ab sofort wird das Ergebnis des LPA-Tests nicht nur für das Einstellungsjahr gelten, für das es geschrieben wurde.

Einstellungsbehörden haben nun die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber einzustellen, die innerhalb von drei Jahren einen erfolgreichen LPA-Test vorweisen können. Diese Ausnahmeregelung soll vorerst bis zum Jahr 2027 gelten.

Erfolgreiche LPA-Teilnehmer müssen sich also nicht erneut an dem Auswahlverfahren beteiligen, wenn sie sich erst später für den Einstieg in der zweiten oder dritten QE entscheiden. Eine Bewerbung kann dann direkt an die Bayerische Justizvollzugsakademie über bewerbung(at)jv.bayern.de gerichtet werden.