10. Juni 2025

Strafvollzugsreform beschlossen

Mehr Resozialisierung, neue Herausforderungen

Der Bayerische Landtag hat am 5. Juni 2025 das Strafvollzugsgesetz umfassend reformiert – als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung. Im Fokus stehen eine stärkere Betonung der Resozialisierung, neue Vergütungsregeln und mehr Flexibilität im Vollzug. Künftig wird Arbeit ausdrücklich als Behandlungsmaßnahme anerkannt und die Gefangenenvergütung grundlegend neu geordnet.

Der JVB hat sich im Vorfeld konstruktiv eingebracht, praxistaugliche Reformen unterstützt und praxisferne Vorgaben erfolgreich abgewehrt. Die Reform ist verfassungsrechtlich geboten und inhaltlich nachvollziehbar. Sie darf aber nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Ohne geeignete personelle Maßnahmen droht eine Überforderung des Vollzugssystems – mit Folgen für Personal, Sicherheit und Resozialisierungserfolg.

Lesen Sie einen ausführlichen Beitrag in der nächsten Ausgabe der JVB-Presse (Juli-Ausgabe).