09. Juli 2019

Optimierung des dbb-Rechtsschutzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Streitfall dürfen Sie durch Ihre JVB-Mitgliedschaft auf die Kompetenz des dbb-Dienstleistungszentrums Süd vertrauen. Die Dienstleistungszentren (DLZ) vertreten vor Gericht, setzen rechtliche Interessen durch und beraten.

Die Zahl der eingereichten Rechtsschutzanträge ist gestiegen – nicht nur beim JVB, sondern auch bei den anderen unter dem Dach des dbb vereinten Gewerkschaften. Insgesamt erreichte die dbb-Dienstleistungszentren allein im letzten Jahr über 9.000 neue Fälle.

In meiner Funktion als JVB-Rechtsschutzbeauftrage arbeite ich Hand in Hand mit Ihnen und dem Dienstleistungszentrum zusammen. Nachdem Sie mir im telefonischen Erstkontakt den Sachverhalt geschildert oder Ihren Rechtsschutzantrag zugeleitet haben, kann ich Ihnen mitteilen, welche Unterlagen noch benötigt werden und ob auf Fristen zu achten ist.

Damit wir Ihnen einen guten Service bieten können, sollten Sie bei Rechtsschutzanliegen nicht lange hinwarten, sondern umgehend tätig werden. Fügen Sie Ihrem Rechtsschutzantrag auch unbedingt alle die Sache betreffenden Schriftstücke bei.

Kurz vor Fristablauf eingereichte oder unvollständige Rechtsschutzanträge könnten ansonsten vom DLZ zurückgewiesen werden.

Um die Arbeitsprozesse zu optimieren, ist dem Rechtsschutzantrag seit 1. Mai 2019 eine Erklärung und Einwilligung in die Datenverarbeitung und den elektronischen Schriftverkehr beizufügen.

Sie finden diese als zweite Seite des Antragsformulars.

Unnötige Verzögerungen können auch vermieden werden, wenn Sie mir Ihren Antrag elektronisch an die E-Mail-Adresse raedlinger(at)jvb-bayern.de zuleiten und dabei alle im Formular gefragten Daten angeben - insbesondere private Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das konkrete Rechtsschutzziel und eine Sachverhaltsschilderung.

Gelegentlich wird die Bearbeitung eines Rechtsschutzantrags vom DLZ zunächst zurückgestellt und es vergeht einige Zeit, bis die Angelegenheit fortgeführt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass eilige Fälle (Fristsachen, Disziplinar- und Strafverfahren) vorrangig vor z.B. der Klärung von Grundsatzfragen bearbeitet werden müssen.

Beim dbb-Rechtsschutz handelt es sich um eine vom Solidaritätsgedanken geprägte Dienstleistung. Die dbb-Dienstleistungszentren, der JVB und ich als Ihre JVB-Rechtsschutzbeauftragte verfolgen gemeinsam das Ziel, Ihnen auch zukünftig einen unverändert guten Rechtsschutz zu gewährleisten.

 

Iris Rädlinger-Köckritz

Stv. Landesvorsitzende, Rechtsschutzbeauftragte