Der JVB gratuliert allen neu- und wiedergewählten Personalräten herzlich zur Wahl. Unsere neugewählten Kolleginnen und Kollegen möchten wir so bald wie möglich fit machen für eine erfolgreiche Personalratsarbeit!
Damit erstmals gewählte Personalräte in ihrer neuen Tätigkeit im Personalrat wissen wo's langgeht, haben sie nach Art. 46 Abs. 5 BayPVG Anspruch auf fünf Tage Schulung im Personalvertretungsrecht. In den Grundschulungen werden juristische Grundlagen verständlich und praxisbezogen vermittelt. Gemeinsam mit dem Bayerischen Beamtenbund bietet der JVB – unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit – Personalratsschulungen an.
Die Ausschreibung für die Schulungstermine wird vom JVB in Kürze bekanntgegeben.
Hintergrund:
Die Amtszeit der neugewählten Personalräte beginnt am 1. August 2021.
Ab diesem Zeitpunkt kann das neue Personalratsgremium einen Entsendungsbeschluss für die Teilnahme an einer Personalratsschulung fassen. Der Entsendungsbeschluss ist zwingend notwendig!
Für PR-Mitglieder entstehen keine Kosten für die Teilnahme an der Grundschulung und auf Antrag werden sie für die Dauer der Schulung vom Dienst freigestellt. Gleiches gilt für das jeweils erste Ersatzmitglied des Personalratsgremiums.
(Art. 44 und 46 Bayerisches Personalvertretungsgesetz - BayPVG)