01. Februar 2022

Covid-19-Erkrankung

VGH entscheidet über Anerkennung als Dienstunfall

Bisher stuften zwei bayerische Verwaltungsgerichte (VG) eine Covid-19-Infektion als Dienstunfall ein. In einem Fall erkannte das VG Augsburg die Erkrankung eines Polizeibeamten aus Neu-Ulm an, der sich zuvor während eines dienstlich veranlassten Sportlehrgangs infizierte. In einer weiteren Entscheidung erkannte das VG Würzburg die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers als Berufserkrankung – und somit als Dienstunfall – an. Der Beamte hatte laut Gericht eine besonders erhöhte Ansteckungsgefahr aufgrund hoher Infektionszahlen in der von ihm unterrichteten Klasse.

Gegen die beiden nicht rechtskräftigen Urteile (VG Augsburg, Urteil v. 21. Oktober 2021, Az.: 2 K 20.2494 und VG Würzburg, Urteil v. 26. Oktober 2021, Az.: W 1 K 21.536) legte der Freistaat Bayern Berufung ein. In zweiter Instanz entscheidet nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH). 

Nach Auskunft des VGH sind derzeit elf Verfahren zur Anerkennung einer Corona-Erkrankung als Dienstunfall bei den bayerischen Verwaltungsgerichten anhängig. Die erkrankten Beamten hatten zuvor Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide des Landesamts für Finanzen eingelegt.