Besoldungstabellen
Beamte
Besoldungstabelle 2025 Bayern (PDF)
gemäß Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom 9. April 2024, gültig ab 1. Februar 2025
Besoldungstabelle 2024 Bayern (PDF)
gemäß Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom 9. April 2024, gültig ab 1. November 2024
Information zur Besoldungstabelle 2024: Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, je Stunde (§ 11 BayZulV) beträgt an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr - 1,00 Euro statt 1,92 Euro.
Besoldungstabelle 2022/2023 Bayern (PDF)
gemäß Gesetz zur Anpassung der Bezüge vom 23. Juni 2022, gültig ab 1. Dezember 2022
gemäß Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts-und familienbezogener Besoldungsbestandteile (Drs. 18/26145), gültig ab 1. Januar 2023
gemäß Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Dezember 2022, gültig ab 1. Januar 2023
gemäß Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts-und familienbezogener Besoldungsbestandteile (Drs. 18/26145), gültig ab 1. Januar 2023
gemäß Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Dezember 2022, gültig ab 1. Januar 2023
Information zur Besoldungstabelle 2022/2023: Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, je Stunde (§ 11 BayZulV) beträgt an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12:00 Uhr sowie für den 24. und 31. Dezember nach 12:00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen - 3,84 Euro statt 3,74 Euro sowie an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr - 0,76 Euro / 0,95 Euro statt 0,74 Euro / 0,92 Euro.