15. Februar 2022

Nachwuchsgewinnung

Anwärtersonderzuschlag für 2022 und 2023 steht

Anwärterinnen und Anwärter im allgemeinen Vollzugsdienst und Werkdienst erhalten in den Jahren 2022 und 2023 weiterhin einen Anwärtersonderzuschlag. Damals wie heute muss der Einstieg in den Justizvollzug finanziell attraktiv bleiben, sonst finden sich nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber.

Der Bayerische Landtag hat bereits 2019 die Grundlage für den Justizvollzug geschaffen – als einzigen staatlichen Bereich in Bayern. Damit Nachwuchsbeamte zuschlagsberechtigt werden, ist die Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat notwendig. Für die Einstellungsjahre 2022 und 2023 ist der Zuschlag nun in trockenen Tüchern.