23. Februar 2022

E-Autofahrer

Auch 2022 private Nutzung von Ladestationen

Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen auch im Jahr 2022 ihre privaten (Hybrid-) Elektrofahrzeuge an Ladestationen der Dienststelle weiterhin kostenfrei nutzen. So sieht es der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 vor.

Die Nutzung der Stromtankstellen ist vom Dienstherrn/Arbeitgeber als Betreiber der Ladesäulen ausdrücklich erwünscht; es werden keine Gebühren erhoben. Der Freistaat Bayern möchte damit die Elektromobilität fördern. Die Regelung zum kostenlosen Aufladen von Elektrofahrzeugen stammt aus dem Haushaltsgesetz (HG) 2017/2018 und wurde in den nachfolgenden Haushalten jeweils verlängert.