10. April 2019

Besoldungserhöhung

Auszahlung mit Juni-Bezügen

Die Besoldungserhöhung soll im Juni an die Beamtinnen und Beamten ausgezahlt werden (inklusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge). Die Erhöhung wird somit rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten.

Zuvor muss noch der Bayerische Landtag als Haushaltsgesetzgeber die Zustimmung erteilen. Der Gesetzentwurf wird aktuell im Kabinett behandelt. Es ist geplant, das Tarifergebnis zeit- und systemkonform auf die bayerischen Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das Ergebnis der Einkommensrunde betrifft den gesamten Bayerischen Justizvollzug.

Die Eckpunkte des Entwurfs:

  • Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
  • Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
  • Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 01.01.2020 eine weitere Erhöhung um 100 Euro.
  • Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt eine Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung.