08. Februar 2024

Kabinett stimmt Gehaltsanpassung zu

Bayern hebt Beamtengehälter an

Anfang Februar stimmte die bayerische Staatsregierung einem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge für 2024/2025 zu. Dieser Entwurf sieht vor, dass das Tarifergebnis auf die Gehälter und Pensionen übertragen wird, wie von Finanzminister Albert Füracker angekündigt.

Besonders erfreulich ist die Berücksichtigung der Versorgungsempfänger. Zusätzlich beinhaltet der Entwurf eine Erhöhung der Zulagen um 4,76 Prozent ab dem 1. November 2024 (Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro), was deutschlandweit bemerkenswert ist.

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  • November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
  • Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1000 Euro für Anwärter-innen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes