17. Dezember 2020

Besoldungserhöhung ab 1. Januar 2021

Neue Besoldungstabelle online

Anfang des Jahres ist es wieder soweit: es gibt eine Besoldungserhöhung im bayerischen Justizvollzug. Das ist kein Zufall oder eine Art Automatismus. Es ist das Ergebnis hartnäckiger Gewerkschaftsarbeit.

Im Jahr 2019 wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) verhandelt, welcher in Bayern zeit- und systemkonform auf Beamte, Versorgungsempfänger und Anwärter übertragen wurde. Bei der Besoldung stehen Bayerns Beamte im bundesweiten Vergleich mit an der Spitze!

Die neue Besoldungstabelle für das Jahr 2021 finden Sie hier

Insgesamt hatte der Gehaltszuwachs ein Gesamtvolumen von 8 % welcher in drei Schritten ausbezahlt wird (Laufzeit 33 Monate, bis 30. September 2021). Die nächste Erhöhung für Bayerns Beamte und Beschäftigte tritt am 1. Januar 2021 in Kraft:

Es ist der dritte und somit letzte Erhöhungsschritt der Einkommensrunde 2019. Die Laufzeit des Tarifvertrags endet im September 2021.

 

Hintergrund: Warum erhalten Beamte keinen sogenannten Mindestbetrag?
Die Gehaltserhöhung sieht – anders als bei Tarifbeschäftigten – keine Mindestzahlung für den Beamtenbereich vor, es wird in allen Besoldungsgruppen einheitlich prozentual erhöht. Die Übernahme von Mindestbeträgen ist auch vorerst nicht mehr so einfach möglich. Hier hat man sozusagen das Ende der Fahnenstange erreicht. Das liegt an den verfassungsrechtlichen Vorgaben beim Besoldungssystem („Abstandsgebot“). Kleine Unterschiede lassen sich eben bei der Übertragung systembedingt nicht vermeiden.