Bundesverfassungsgericht zum Streikverbot für Beamte
BBB: Klare Entscheidung für das Berufsbeamtentum!
„Das deutsche Berufsbeamtentum gibt es nicht ohne das Streikverbot!“, erklärt Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Es ist eigentlich völlig überflüssig, dass man damit das oberste deutsche Gericht befassen muss! Wir begrüßen es sehr, dass das Gericht so klare Worte gefunden hat“, so der BBB-Chef. Erst durch das Streikverbot von Beamtinnen und Beamten sei gewährleistet, dass die notwendigen Leistungen des Staates jederzeit zuverlässig, flächendeckend und gemeinwohlbezogen für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Wer wolle seine Kinder schon vor verschlossenen Schultoren sehen?
Gerade die Schule sei ein besonders sensibler Bereich. „Hier trifft es unsere Schüler, unseren Nachwuchs und unser Bildungssystem – und nicht primär (wie in der freien Wirtschaft) den Tarifpartner!“, betont Habermann. Im Gegensatz zu anderen Ländern bestehe in Deutschland gesetzlich verankerte Schulpflicht. Als Gegenstück sei eine lückenlose, „streikfeste“ Unterrichtsversorgung notwendig, so der BBB-Vorsitzende.
Mit seiner Entscheidung hat das Gericht die grundlegende Rolle des Berufsbeamtentums im deutschen Staatswesen bestätigt. Und das nicht nur im Schulbereich.
Es ist eine effektive und moderne Beschäftigungsform, die sich besonders in Krisenzeiten als Standortfaktor und Stabilitätsfaktor für Gesellschaft und Staat erwiesen hat. Gerade hier in Bayern hat es eine ganz besondere Erfolgsgeschichte aufzuweisen. Die Bürgerinnen und Bürger – ebenso wie Unternehmen – erwarten zu Recht einen leistungsstarken, effizienten und serviceorientierten öffentlichen Dienst. Ohne das Streikverbot für Beamte käme das ausgewogene System von Rechten und Pflichten deutlich ins Wanken.
Der BBB begrüßt ausdrücklich die deutliche Absage des Gerichts bzgl. einer Differenzierung des Berufsbeamtentums in Kern- und Randbereiche und die Klarstellung, dass Lehrkräfte auch im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention Teil der Staatsverwaltung sind. Damit wird bestätigt, dass das Schulwesen und der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag im Grundgesetz und in den Verfassungen der Länder zu Recht einen hohen Stellenwert einnehmen.
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Quelle: Bayerischer Beamtenbund