JVB Rechtsschutz
Checkliste nach Übergriff durch einen Gefangenen
Im Dienst Betroffener eines tätlichen Übergriffs durch einen Gefangenen zu werden, kann für denjenigen - neben den erlittenen körperlichen Schädigungen - eine massive psychische Beanspruchung bedeuten.
Der JVB möchte Sie zumindest dabei unterstützen, Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Diese stehen auch Justizvollzugsbediensteten zu und die Durchsetzung ist nicht aussichtslos! Scheuen Sie sich nicht, hierfür den JVB-Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen!
Eine Checkliste zur Geltendmachung von Unfallfürsorge- / Schadensersatz- / Schmerzensgeldansprüchen nach einem tätlichem Übergriff im Dienst finden Sie in der JVB-Presse Ausgabe 1/2020 und hier (PDF)
Wir lassen unsere Mitglieder auch bei rechtlichen Problemen nicht im Regen stehen!