07. März 2022

JVB Rechtsschutz

Wir lassen unsere Mitglieder auch bei rechtlichen Problemen nicht im Regen stehen!

Im Dienst Betroffener eines tätlichen Übergriffs durch einen Gefangenen zu werden, kann für denjenigen - neben den erlittenen körperlichen Schädigungen - eine massive psychische Beanspruchung bedeuten.

Der JVB möchte Sie zumindest dabei unterstützen, Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Diese stehen auch Justizvollzugsbediensteten zu und die Durchsetzung ist nicht aussichtslos! Scheuen Sie sich nicht, hierfür den JVB-Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen!

Eine Checkliste zur Geltendmachung von Unfallfürsorge- / Schadensersatz- / Schmerzensgeldansprüchen nach einem tätlichem Übergriff im Dienst finden Sie in der JVB-Presse Ausgabe 1/2022 und hier (PDF).

Wir lassen unsere Mitglieder auch bei rechtlichen Problemen nicht im Regen stehen!