Tarifabschluss
Die Entgelterhöhung für Tarifbeschäftigte
- Foto: Thomas Benedikt/JVB Tarifbeschäftigte erhalten ein Gehaltsplus – auch der Bayerische Justizvollzug profitiert davon.
Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 2. März 2019 bringt für Beschäftigte im Bayerischen Justizvollzug eine Entgelterhöhung in drei Schritten.
Unter Einberechnung aller Faktoren der Tarifeinigung ergibt das Tarifergebnis ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).
Die jeweilige Stufe 1 in der Entgelttabelle wurde dabei überproportional erhöht, um die Einstiegsgehälter attraktiver zu gestalten. Unabhängig davon wurde eine sogenannte soziale Komponente vereinbart, die über die gesamte Laufzeit eine Erhöhung um mindestens 240 Euro darstellt.
Im Detail bedeutet das für Tarifbeschäftigte:
EG 2 – 15 Stufe 1 EG 2 – 15 ab Stufe 2 (mit sozialer Komponente)
- 01.01.2019 4,5 % 3,01 % (Mindestbetrag 100 Euro)
- 01.01.2020 4,3 % 3,12 % (Mindestbetrag 90 Euro)
- 01.01.2021 1,8 % 1,29 % (Mindestbetrag 50 Euro)
Unter anderen werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierung zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.