11. Dezember 2023

Einkommensrunde

Die Tarifeinigung im Detail

Wir haben die Details der Einkommensrunde im TV-L für Tarifbeschäftigte im bayerischen Justizvollzug zusammengefasst.

 

Inflationsausgleich

Die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, ausgezahlt in mehreren Stufen. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

Für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 erhalten die Beschäftigten dann darüber hinaus 120 Euro monatlich, vorausgesetzt, dass ihr Beschäftigungsverhältnis im Bezugsmonat besteht und sie an mindestens einem Tag des Monats einen Anspruch auf Entgelt haben. Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind unter anderem die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, nach dem Mutterschutzgesetz, auf Kurzarbeitergeld, Pflegeunterstützungsgeld und auf Verletztengeld nach § 45 SBG VII.

Teilzeitbeschäftigten werden die Zahlungen jeweils entsprechend ihres individuellen Beschäftigungsumfangs an der Regelarbeitszeit gewährt.

 

Entgelterhöhung

Die Entgelte werden wie folgt erhöht:

ab 1. November 2024: Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro

ab 1. Februar 2025: Erhöhung um weitere 5,5 Prozent

Beide Erhöhungsschritte zusammen müssen einen Mindestbetrag von insgesamt 340 Euro erreichen.

 

Zulagen

Dynamische Zulagen werden ab dem 1. November 2024 um 4,76 Prozent und ab dem 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht.

 

Laufzeit

Die Laufzeit der Entgeltregelungen beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

 

Zulage für Pfleger im Justizvollzug

Die dynamische Zulage für Pflegerinnen und Pflegehelferinnen an Universitätskliniken sowie in den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg in Höhe von derzeit 143,92 Euro monatlich steht ab dem 1. Januar 2024 auch den Pflegerinnen und Pflegehelferinnen im Justizvollzug im gesamten Geltungsbereich des TV-L zu. Die Zulage für bestimmte Beschäftigte in Gesundheitsberufen an Universitätskliniken sowie in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg in Höhe von derzeit 71,96 Euro werden auf die folgenden Gesundheitsberufe im Justizvollzug im gesamten Geltungsbereich des TV-L ausgedehnt: Ergotherapeuten, Logopäden, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten, pharmazeutisch-technische Assistenten und Physiotherapeuten, biologisch-technische Assistenten und chemisch-technische Assistenten.

 

Downloads

Gesamtes Entgelt-Plus in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2023 bis 2025

Tarifeinigung

Tarifvertrag über Sonderzahlungen TV Inflationsausgleich