16. Mai 2019

JVB Forderungen aufgenommen

Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet

Zahlreiche Verbesserungen im Justizvollzug sind in trockenen Tüchern. Der Gesetzentwurf zum aktuellen Doppelhaushalt (mit Änderungsanträgen) wurde verabschiedet. Die Schlussabstimmung im Bayerischen Landtag beschloss am 16. Mai 2019 das Haushaltsgesetz für 2019/2020. Nun folgen Bekanntmachung und Inkrafttreten des Gesetzes.

Die JVB Landesleitung freut sich über ein positives Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen!

Vorausgegangen waren anstrengende und intensive Haushaltsverhandlungen auf Verbandsebene. Am 14. Mai 2019 behandelte die 17. Plenarsitzung den Einzelplan 04 - Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ebenso konnte unser Dachverband, der Bayerische Beamtenbund (BBB), viele Forderungen – den gesamten öffentlichen Dienst betreffend – erfolgreich umsetzen.

Die Schwerpunkte für den Bayerischen Justizvollzug:

  • Stellenhebungen (Beförderungsstellen)
  • Erhöhung der Meisterzulage
  • Anwärtersonderzuschlag im Justizvollzug (als einzigen staatlichen Bereich in Bayern)
  • Haushaltsmittel für Nachwuchswerbung im Justizvollzug
  • Anhebung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
  • Anpassung von Besoldung (Beamtenbereich)
  • „kw“-Stellen werden verlängert (bis August 2021)
  • Dynamisierung von Zulagen
  • Streichung der Stufe 1 in der Besoldungstabelle Bayern (ab 2020)
  • 30 Tage Urlaub für Anwärter
  • Streichung des Stellenabbaus (Art. 6 b des Haushaltsgesetz)
  • Planungsmittel für Bayerische Justizvollzugsakademie
  • Neubauvorhaben schreiten weiter voran (insgesamt vier neue Justizvollzugsanstalten)