Gehaltszuwachs 2020
Dynamisierung von Zulagen
Zum 1. Januar 2020 steigerte sich das Gehalt der Justizvollzugsbeamten in Bayern um 3,2 Prozent. Von dieser Gehaltserhöhung sind ebenfalls viele Zulagen betroffen, da diese dynamisiert wurden. Das bedeutet, die betroffene Zulage wird an jede Lohnerhöhung gekoppelt.
Das klingt erstmal wenig spektakulär. Aber über die Jahre gesehen eine sehr wertvolle und vor allem werterhaltende Maßnahme. Zulagen würden ansonsten ständig an Wert verlieren.
Folgende Zulagen sind betroffen:
- Zulage für besondere Berufsgruppen (Gitterzulage) gem. Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 BayBesG
- Familienzuschlag (alle Stufen, alle Besoldungsgruppen) gem. Art. 35 BayBesG
- Amtszulagen (für Besoldungsgruppen A7, A9 und A13) gem. Art. 34 Abs. 1 BayBesG
- Strukturzulage (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13) gem. Art. 33 BayBesG
(Die Erhöhung der Zulage für besondere Berufsgruppen und der Familienzuschlag betrifft auch Anwärter und Anwärterinnen!)