Bayerisches Reisekostengesetz
Erhöhung Wegstreckenentschädigung auf 40 Cent in Kraft
Zum 1. Januar 2023 wurde die Wegstreckenentschädigung für Fahrten aus triftigen Gründen mit dem privaten PKW von 35 auf 40 Cent pro gefahrenen Kilometer erhöht. Eine Verbesserung für unsere Kolleginnen und Kollegen in Zeiten hoher Energiepreise.
Die Erhöhung geht auf die Initiative unseres Dachverbandes Bayersicher Beamtenbund bei Finanzminister Albert Füracker zurück. Füracker hat gemeinsam mit Wolfgang Fackler (Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag) und seinem Ausschuss die Anhebung der Fahrtkostenerstattung tatkräftig unterstützt. Am 9. Dezember 2022 beschloss der Bayerische Landtag die Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes.