31. Oktober 2024

Erklärung des JVB zu den vermeintlichen Misshandlungsvorfällen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen

Zu den mutmaßlichen Misshandlungsvorfällen in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen nimmt der JVB-Landesvorstand wie folgt Stellung:

Aufgrund der laufenden Ermittlungen und der Tatsache, dass uns keine konkreten Informationen von Betroffenen, der Justizvollzugsanstalt oder dem Justizministerium vorliegen, möchte der JVB zu den Vorwürfen zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierte Stellungnahme abgeben. Der Sachverhalt ist uns bisher ausschließlich aus der Presseberichterstattung sowie aus der Presseerklärung des bayerischen Justizministers vom 31. Oktober 2024 bekannt.

Der JVB legt größten Wert auf Transparenz und eine sachliche sowie lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass für alle Betroffenen bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren die Unschuldsvermutung gilt.

In diesem Zusammenhang begrüßt der JVB – neben den Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Augsburg – die Einrichtung einer „abteilungsübergreifenden Task Force im Justizministerium“ zur internen Aufarbeitung im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen.

Zudem betont der JVB bei jeder Presseanfrage, dass die Justizvollzugsbediensteten in Bayern sich der Bedeutung ihres Handelns stets bewusst sind und folgen strikt den gesetzlichen Bestimmungen sowie den verfassungsmäßig geschützten Rechten der ihnen anvertrauten Gefangenen.

Der JVB spricht sich ausdrücklich für die klare Positionierung von Justizminister Georg Eisenreich vom 31. Oktober 2024 aus, der in seiner Aussage betont: „Wir haben in Bayern über 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Die überwältigende Mehrheit leistet täglich vorbildliche Arbeit und ist über jeden Verdacht erhaben. Gerade im Strafvollzug leisten sie unter schwierigsten Bedingungen jeden Tag elementar Wichtiges für die Sicherheit in unserem Land. Der im Raum stehende Verdacht gegen die derzeit Beschuldigten schadet der überwältigenden Mehrheit derer, die im Justizvollzug im Einklang mit dem geltenden Recht tätig sind. Auch deshalb muss rückhaltlos aufgeklärt werden.

Die JVB-Landesleitung wird nach Vorliegen relevanter Erkenntnisse eine fundierte Bewertung des Sachverhaltes vornehmen.