03. Dezember 2024

Pflegezulage: JVB erzielt Durchbruch

Erschwerniszulage für Beamte des Krankenpflegedienstes kommt

Eine längst überfällige Anerkennung ist endlich geschafft: Rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhalten nun auch die Beamtinnen und Beamten des Krankenpflegedienstes im bayerischen Justizvollzug eine Erschwerniszulage. Nachdem ursprünglich nur die Tarifbeschäftigten von dieser Regelung profitieren sollten, konnte der JVB durch hartnäckige Verhandlungen erreichen, dass die Zulage auch für die Beamten eingeführt wird.

Die Höhe der Pflegezulage beträgt:

  • 143,92 Euro monatlich ab 1. Januar 2024
  • 150,77 Euro monatlich ab 1. November 2024
  • 159,06 Euro monatlich ab 1. Februar 2025

Wegfall der Konkurrenzregelung – JVB setzt sich durch

Ein weiterer Erfolg ist die Abschaffung einer möglichen Konkurrenzregelung. Diese hätte dazu führen können, dass Beamte, die eine Justizvollzugszulage beziehen, nicht in den vollen Genuss der Pflegezulage gekommen wären. Mit der jetzt eingeführten Regelung ist sichergestellt, dass die Zulage in voller Höhe gewährt wird, ohne dass es zu Abzügen durch konkurrierende Zulagen kommt.

Klare Anerkennung und wichtiges Signal

Die Einführung der neuen Erschwerniszulage ist ein bedeutender Erfolg und ein wichtiges Signal der Anerkennung. Die Bedingungen im Pflegebereich des Justizvollzugs sind durch hohe physische und psychische Belastungen geprägt, die weit über die Anforderungen des allgemeinen Gesundheitsdienstes hinausgehen.