04. Februar 2020

Neue Dienstkleidung

Es tut sich was

Seit 2017 werden Polizei und Justiz in Bayern durch das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) mit Dienstkleidung ausgestattet. Doch das lief in der vergangenen Zeit nicht immer reibungslos. Vor allem die Qualität der blauen Uniform stand immer wieder in der Kritik.

Alleine kann die Bayerische Justiz die Qualitätsprobleme nicht beheben. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit und die Abstimmung mit der Bayerischen Polizei notwendig. Die „Nutzergruppe Justiz“ ist zentrale Anlaufstelle und erster Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen. Im Fokus stehen die Vorschläge, Themen und Anregungen der Dienstkleidungsträger. Diese werden gemeinsam mit der Polizei beraten und entschieden. Für den JVB ist stellvertretender Landesvorsitzender Klaus Zacher in der „Nutzergruppe Justiz“ als ständiges Mitglied vertreten.

Unter der E-Mail Adresse dienstkleidung(at)jv-akad.bayern.de können Erfahrungen und Probleme direkt mitgeteilt werden.

 

Neuerungen bei Dienstkleidungsstücken

  • Im Frühjahr 2020 wird eine überarbeitete Strickjacke ausgeliefert. Es wurden alle geforderten Veränderungen übernommen. Die Jacke wird um vier Zentimeter kürzer und der Besatz an der Seite verbreitert. Außerdem wurde ein neuer Lieferant gewählt, der laut Ausschreibung eine höhere Qualität anbietet.
  • Bei den Hosen startet im Sommer 2020 ein Trageversuch mit mindestens zwei neuen Modellen. Der Versuch läuft bis Anfang 2021. An den neuen Modellen wurden ebenfalls alle Änderungswünsche eingearbeitet. Wie bei der Polizei waren dies die Länge des Reisverschlusses, einen bequemeren Schnitt (höherer Bund, etwas weiter an der Hüfte), sowie ein anderes Material mit weniger bzw. ohne Woll-Anteil. Am Trageversuch nehmen 20 Personen aus dem Justizvollzug teil.
  • Das Schuhsortiment soll auf Wunsch der Nutzergruppe Justiz hin erweitert werden. Hierzu läuft aktuell eine Ausschreibung. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung findet ebenfalls ein Trageversuch mit leichten Halbschuhen statt.
  • Die Mütze wird in der Form überarbeitet in Richtung der „alten“ Mütze. Hierdurch soll eine Verbesserung der Passform und Haltbarkeit erreicht werden.

 

Weiterhin gilt: Sachmängel direkt ans LZN melden!

Alle Sachmängel an der Einsatz- und Repräsentationsuniform sowie der Sonderbekleidung sind weiterhin direkt gegenüber dem LZN geltend zu machen. Das LZN ist verpflichtet, die Dienstkleidungsstücke wie beschrieben auszuliefern und muss Mängel beheben.

Übrigens führte das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) im August 2019 ein neues Qualitätssicherungskonzept ein. Erfahrungswerte der Dienstkleidungsträger aus der Praxis können jederzeit an die Nutzergruppe Justiz mitgeteilt werden.

 

Vorgehensweise bei Unverträglichkeiten

In den vergangenen Monaten wurden neben Qualitätsproblemen auch Unverträglichkeiten bei einzelnen Dienstkleidungsstücken sichtbar. Diese sind besonders belastend für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Auffällig sind auch die nahezu identischen Probleme bei Polizei und Justiz.

Wenn man auf das Hemd und/oder die Hose allergisch reagiert, muss dies durch ein fachärztliches Attest bestätigt werden. Mit diesem Attest wendet man sich direkt an die Nutzergruppe Justiz (dienstkleidung(at)jv-akad.bayern.de).

  • Bei Unverträglichkeiten bei Hemden werden über die Servicestelle Bekleidung bei der Polizei die Hemden aus dem österreichischen Sortiment, wie beim Trageversuch, bestellt. Die Anschaffungskosten hierfür werden zum selben Preis wie bei einer normalen Hemdbestellung in gleicher Höhe abgerechnet. Etwaige Mehrkosten werden vom Dienstherrn übernommen.
  • Bei Unverträglichkeiten bei Hosen wird veranlasst, dass ein Innenstoff in die Hosen eingenäht wird. Die Kosten hierfür werden vom Dienstherrn übernommen. Durch den neuen Trageversuch bei Hosen (ab Sommer 2020), hofft man durch den Einsatz andere Stoffe, dass Unverträglichkeiten abgestellt werden können.

 

Wichtig: Bedarf anzeigen – auch bei „roter Ampel“

Wenn beim Bestellvorgang die Ampel für Lieferung bzw. Verfügbarkeit auf „Rot“ steht, bitte trotzdem den benötigten Artikel bestellen. Wenn nicht bestellt wird, geht der Lieferant davon aus, dass das Produkt nicht gefragt ist und erhöht somit nicht die zu bevorratende Menge.

Also unbedingt auch bei „Rot“ bestellen!

Der Lieferant der Wollmütze hat Insolvenz angemeldet. Derzeit läuft eine neue Ausschreibung. Lieferbar ist derzeit nur noch Größe 1; bei Größe 2 gibt es Engpässe. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch kein neuer Liefertermin benannt werden.

 

Voller Dienstkleidungszuschuss ab Juli 2020

Die dreieinhalbjährige Beteiligung an der Refinanzierung läuft im Juni 2020 aus. Ab dem 1. Juli 2020 wird der Dienstkleidungszuschuss (DKZ) für Teilnehmer des Rollouts in der individuellen vollen Höhe, maximal 22,50 Euro/Monat, ausbezahlt. Die Erhöhung des DKZ wird im Dienstkleidungskonto automatisch angepasst. Mit der Gutschrift im Januar wurde bereits der halbe Dienstkleidungszuschuss für das ganze Jahr ausbezahlt. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) erhält im Juni eine Mitteilung der Dienststelle des jeweiligen Bediensteten. Daraufhin wird der restliche Betrag gutgeschrieben. Zukünftig wird der Dienstkleidungszuschuss in der individuellen vollen Höhe zu Beginn eines Jahres auf dem Dienstkleidungskonto gutgeschrieben.