18. September 2023

Verbesserungen für Tarifbeschäftigte

Fahrradleasing ermöglicht und Arbeitszeit verkürzt!

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    Beschäftigte im Justizvollzug: Beamtenbund und Finanzministerium einigen sich auf glatte 40-Stunden-Woche und Teilnahme am JobBike Bayern

Ab 1. November 2023 steht Tarifbeschäftigten in Bayern das "JobBike Bayern" Fahrradleasing zur Verfügung. Gleichzeitig wird ab dem 1. November 2023 die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten verkürzt, aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Beamtenbund (dbb) und dem BayStMFH.

JVB-Chef Alexander Sammer zeigt sich erfreut und betont: „Unsere Dachorganisationen im Beamtenbund haben diese Erfolge erzielt und damit eine Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten in Bezug auf JobBike und Arbeitszeit erreicht.“

JobBike für Tarifbeschäftigte

Gemäß dem neuen Tarifvertrag (TV-Fahrradleasing) können die Beschäftigten eine Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing nutzen, sofern ihr Arbeitsverhältnis noch mindestens drei Jahre andauert. Der umzuwandelnde Betrag muss mindestens 750 Euro betragen und ist auf 7.000 Euro begrenzt. Das monatliche Gehalt wird dabei um die Leasingrate für das gewählte Fahrrad verringert. Über einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten kann so ein Fahrrad über den Freistaat bezogen werden.

40 Stunden Wochenarbeitszeit

Des Weiteren verzichtet der Freistaat Bayern ab dem 1. November 2023 bei den Beschäftigten, die derzeit 40 Stunden und 6 Minuten pro Woche arbeiten, auf 6 Minuten Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten wird dies entsprechend umgerechnet.

Links

Hier geht’s zum Online-Antrag JobBike Bayern (externer Link)

JobBike Bayern – so funktioniert’s (BBB-Info vom 15.09.2023)