Bayerischer Beamtenbund
Finanzministerium und BBB vereinbaren Beihilfepaket!
Der neue Finanzminister Albert Füracker setzt Zeichen: Gemeinsam haben die Vertreter von BBB und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ein Beihilfepaket geschnürt, das wichtige Bereiche angeht:
Krankenhausrechnungen
werden künftig zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle direkt abgerechnet, sofern der Beihilfeberechtigte dies wünscht und die Beihilfestelle der Direktabrechnung zustimmt. Die neuen Abrechnungsmodalitäten bei Krankenhausbehandlungen werden derzeit bundesweit abgestimmt. Beihilfeberechtigte müssen nicht mehr in Vorleistung treten oder sich gegen unberechtigte Zahlungsforderungen selbst zur Wehr setzen.
Für Heilbehandlungen
werden die beihilfefähigen Höchstbeträge im Schnitt um etwa 30 % angehoben. Damit werden Erhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nachvollzogen.
Sehhilfen
sind künftig auch über das 18. Lebensjahr hinaus, ohne Vorliegen einer gravierenden Sehschwäche beihilfefähig. Die aktuellen Höchstbeträge liegen zwischen 31,00 Euro und 92,50 Euro zuzüglich etwaiger Mehrbeträge bei besonderen Indikationen.
Der Grenzbetrag für die Einreichung von Anträgen
wird abgeschafft. Künftig können Rechnungen sofort eingereicht werden, ohne dass eine Mindestsumme von 200,00 Euro erreicht sein muss.
Die nötigen Änderungen der Beihilfeverordnung sind bereits in Arbeit.
Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2019 geplant.
Mit diesen Verbesserungen zeigt der Freistaat Bayern, dass er zu seinen Beamtinnen und Beamten steht und setzt damit auch ein klares Signal gegen eine Einheitsversicherung.
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Quelle: Bayerischer Beamtenbund